Service für Dachs Betreiber
SenerTec Kundendienst
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Mo. – Do. 7.30 Uhr – 16.30 Uhr und Fr. 7.30 Uhr – 15.00 Uhr
unter: 07622-66747-15
oder service(at)senertec-center-suedbaden.de
Außerhalb der Geschäftszeiten werden alle Anrufe oder eMails an den Notdienst weitergeleitet. Bitte teilen Sie uns immer Ihre Telefonnummer mit, damit unser Notdienst Sie zurückrufen kann.
Holen Sie sich die Energiesteuer zurück (HZA)
Gerne erstellen wir für Sie die Antragsformulare gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.
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18.01.2022 Auftragsformular Energiesteuer 2022
18.01.2022 Auftragsformular Dauerauftrag
Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten des Dachs
Für Windows-PC Installationen bitte „Umlage Wärmekosten Dachs 1.3.1.zip“ herunterladen
15.01.2021 Umlage Wärmekostentool V2.0.2
Hinweis:
Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass diese Version auf allen Betriebssystemen funktioniert.
Weiter Informationen erhalten Sie unter:
07622-66747-0 oder info(at)senertec-center-suedbaden.de
Marktstammdatenregister (MaStR) – Wichtige Informationen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Was ist das MaStR?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine zentrale Datenbank, in der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ihre Daten registrieren müssen. Ziel des Registers ist es, den Energiemarkt transparenter und effizienter zu gestalten.
Warum wird ein neues Register eingeführt?
Das neue Register soll den Energiemarkt vollständig abbilden, um energiewirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen und mit einer besseren Datenqualität auszustatten. Mit den bisherigen Registern war dies aufgrund der schlechten Datenqualität nur eingeschränkt möglich.
Welche Anlagen müssen registriert werden?
Die Meldepflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen, die Strom bzw. Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen und unmittelbar oder mittelbar an das Stromnetz angeschlossen sind oder werden. Aus dieser Definition ergibt sich, dass neben KWK-Anlagen wie dem Dachs, PV-Anlagen und auch Energiespeicher unter die Marktstammdatenregistrierung fallen. Die Meldepflicht ist unabhängig von der Größe der Anlage. Einzig echte Inselanlagen, also welche, die keinen Netzzugang haben, sind von der Meldepflicht befreit.
Die Anmeldung der Anlage im Anlagenregister oder PV-Meldeportal entbindet nicht von der Anmeldung im MaStR. Die Übertragung der Daten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich gewesen.
Bis wann muss die Anlage registriert werden?
Für die Registrierung im MaStR gelten folgende Fristen:
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Ab dem 31.01.2019 müssen neue Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden
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Ältere Anlagen bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren (also bis Januar 2021)
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung für die KWK-Anlage, die PV-Anlage und den Energiespeicher muss separat vom Betreiber vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann mit entsprechender Bevollmächtigung auch durch Dritte, wie beispielsweise dem Installateur, erfolgen.
Die Anlage kann in vier Schritten auf der Seite des MaStR durchgeführt werden: www.marktstammdatenregister.de
1. Erstellen eines MaStR Kontos
2. Erfassung der Stammdaten (z.B. Standort und Kontaktinformationen)
3. Registrierung als Marktakteur
4. Registrierung der Anlage
Leitfaden MaStR
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Leitfäden wie Sie Ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren:
Möchten Sie Hilfe bei der Registrierung?
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Registrierung Ihrer Anlagen im MaStR an. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir die gesamte Anmeldung für Sie gegen eine einmalige Pauschale von 47,60 Euro inkl. MwSt.
Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus und schicken es an uns zurück.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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- Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht registriere?
- Bei Nichtregistrierung drohen Bußgelder.
- Welche Informationen sind für die Registrierung erforderlich?
Informationen zum Standort der Anlage, die technische Ausstattung und Ihre Kontaktdaten.
- Kann ich meine Registrierung später ändern oder löschen?
Ja, Änderungen und Löschungen sind im MaStR-Portal möglich.